Das Hengstfohlen ist noch nicht ganz trocken hinter den Ohren, da sind die Gedanken der stolzen Züchter meist schon zweieinhalb Jahre voraus: „Ob der es mal bis nach Neumünster schafft?“ Nahezu jeder Züchter träumt davon, einmal einen gekörten Hengst zu stellen. Der Weg bis dahin ist jedoch lang und beschwerlich. Neben vielen anderen Voraussetzungen für die Annahme zum Hengstmarkt ist die röntgenologische Unbedenklichkeit des Pferdes ein Muss.
Röntgen ist Pflicht für die Hengstanwärter. Bis 2004 reichten 10 Bilder pro Pferd, seit dem vergangenen Jahr fordert der Trakehner Verband auch zwei Aufnahmen des Kniegelenkes. Doch was ist zu tun, wenn die Röntgenbilder vorliegen und klar ersichtlich ist, dass der Hengst nicht völlig frei von Befunden ist? Erst einmal: Sie sind damit nicht allein. Der überwiegende Teil der geröntgten Pferde zeigt zumindest geringgradige Normabweichungen. Eine Studie über isolierte Verschattungen, die sogenannten „Chips“, bei Auktionspferden zeigte, dass ca. 30 % aller Pferde betroffen sind. Am häufigsten fanden sich Chips in den Fesselgelenken, gefolgt von den Sprunggelenken. Doch nicht jede Abweichung von der Norm, nicht jeder Chip im Gelenk, muss das Aus für das ersehnte Körprädikat bedeuten. Voraussetzung für die Zulassung zur Körung ist, dass sich die erhobenen Befunde im Rahmen eines gewissen Normbereiches einordnen lassen.
Die angefertigten Röntgenbilder müssen in jedem Jahr bis spätestens Ende August in der Geschäftsstelle des Trakehner Verbandes vorliegen. Dort werden sie von der Röntgenkommission beurteilt. Mitglieder der Kommission sind einige der renommiertesten Fachtierärzte für Pferde in Deutschland, im Einzelnen: Dr. Karl Blobel, langjähriger Mannschafts-Tierarzt des DOKR, Dr. Werner Jahn, Mitglied der Röntgenkommission der Gesellschaft für Pferdemedizin und Inhaber der Tierklinik Bargteheide, sowie Dr. Ernst Detlef , zusätzlich Fachtierarzt für Chirurgie mit Praxissitz in Eutin. Die Kommission entscheidet, ob die eingereichten Röntgenbilder den Anforderungen an Körung oder Auktion gerecht werden. Es gibt Befunde, die eine Zulassung von Vornherein definitiv ausschließen. Dazu gehören Chips im Kniegelenk, oder größere Chips in beiden Sprunggelenken, aber auch hochgradige Veränderungen im Bereich des Strahlbeins oder der Gleichbein-Struktur sowie einige arthrotische Veränderungen. Dagegen ist es durchaus möglich, dass ein Hengst mit einem Chip im Fesselgelenk oder in nur einem der Sprunggelenke in Neumünster gekört wird.
Die Körkommission ist seit einigen Jahren über die Ergebnisse der Röntgenuntersuchungen informiert. Dennoch ist es nicht die Regel, dass die Ergebnisse in die Entscheidungsfindung der Körkommission mit einfließen. Grundsätzlich gilt: wer für den Hengstmarkt angenommen wurde, liegt im geforderten Normbereich und ist somit körfähig. Andererseits können sich tadellose Röntgenbilder durchaus positiv auswirken, wenn sich die Kommission bei einem Kandidaten nicht hundertprozentig sicher ist. Das gleiche gilt für die Hengstanwärter, die bei der Vorauswahl-Reise auf die Reservistenliste gesetzt wurden. Sind die Röntgenbilder schlecht, besteht kaum die Chance, dass er noch nachgezogen wird. Bei sehr guten Bildern erhöht sich die Wahrscheinlichkeit um ein Vielfaches.
Zum richtigen Zeitpunkt röntgen
Es liegt im Ermessen des Züchters, wann er die Röntgenbilder seines Junghengstes anfertigen lässt. Grundsätzlich dürfen die Bilder bei der Körung im Oktober nicht älter als vier Monate sein. Damit liegt der früheste Termin zum Röntgen Ende Juni. Viele Hengste befinden sich bereits seit einigen Wochen in der Ausbildung. Wer möchte nach monatelanger kostenintensiver Ausbildung die böse Überraschung erleben, dass der Hengst aufgrund von Röntgenbefunden nicht zur Körung zugelassen werden kann?
Es ist durchaus zu überlegen, die Hengste schon zu einem früheren Zeitpunkt auf ihre Röntgengesundheit überprüfen zu lassen. Sinnvoll wäre ein Termin zwischen November und Februar. Dieses Datum ermöglicht noch eine weitere Option: Sollten bei den Röntgenaufnahmen entsprechende Befunde erhoben werden, besteht die Möglichkeit einer Operation. Natürlich kann die Sinnhaftigkeit einer Operation fraglich sein, vor allem wenn zu dem Zeitpunkt keine klinische Notwendigkeit besteht. Allerdings gibt es auch zwei gute Gründe für eine Operation. Zum einen kann sie aus medizinischer Sicht prophylaktisch sinnvoll sein. Und zum anderen ist die Vermarktung des Pferdes zu berücksichtigen. Selbst wenn die Körkommission keine Probleme hat, einen Hengst mit Chip zu kören, die Käufer sind von jedem noch so kleinen Befund verunsichert. Je schlechter die Röntgenbilder ausfallen, desto geringer ist in der Regel der Verkaufspreis.
Für eine Operation, bei der ein Chip aus einem Gelenk entfernt wird, entstehen Kosten von ca. 900 bis 1300 Euro. Je nach Art der Operation, bleibt das Pferd für 2 – 4 Tage in der Klinik. Wieder im Heimatstall sind ca. 14 Tage Boxenruhe nötig, bevor ein Schritt-Aufbau-Programm beginnt. Lässt sich das Pferd nicht im Schritt führen, was man einem Junghengst nach zwei Wochen Stehen nicht verübeln kann, muss die Boxenruhe auf ca. vier Wochen ausgedehnt werden. Ca. sechs Wochen nach einer Chip-Operation sind die Pferde wieder voll belastbar. Die Entscheidung, ob er seinem Junghengst diese Prozedur zumutet, liegt allein beim Züchter. Fakt ist, dass man oftmals durch eine Operation die Röntgenbilder, und damit die Vermarktungschancen, um ein Vielfaches verbessern kann.
Und was ist mit der Vererbung , werden Einige jetzt wieder fragen. Wie kann man Hengste mit einem Chip kören? Wird nicht diskutiert, dass die Neigung zu Chips oder Osteochondrosis dissecans, kurz OCD genannt, vererblich ist? Auch hierzu gibt es eine großangelegte wissenschaftliche Studie. Unter Zusammenarbeit der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Georg-August-Universität in Göttingen und der Freien Universität Berlin wurde ein interdisziplinäres Forschungsprojekt durchgeführt, welches die Erblichkeit und begünstigende Umwelteinflüsse von OCD beim Pferd näher untersuchte. Ein Ergebnis der Studie ist, dass es zur Zeit nicht möglich ist, mittels eines Gentests die Veranlagung für OCD sicher und zweifelsfrei festzustellen. Vielmehr ist OCD eine Erkrankung, bei der neben der diskutierten Veranlagung unterschiedliche Umweltfaktoren wie Haltung, Fütterung und Management eine Rolle spielen.
Bildqualität problematisch
Etwas ganz anderes bereitet der Körkommission und der Röntgenkommission Kopfzerbrechen. Lars Gehrmann, Zuchtleiter des Trakehner Verbandes, berichtet, dass im vergangenen Jahr rund ein Drittel aller eingesandter Röntgenbilder beanstandet werden mussten. Die mangelnde Qualität der Aufnahmen machte eine Beurteilung unmöglich, so dass zahlreiche Röntgenbilder nachgefordert wurden. Zeit- und kostenintensiv für den Züchter, der umso mehr darauf achten sollte, die Röntgenaufnahmen von einem sorgfältigen und erfahrenen Tierarzt anfertigen zu lassen. Leider neigen auch einige der Tierärzte in den Heimatställen dazu, die Befunde auf den Röntgenbildern herunterzuspielen. Die „freundliche“ Beurteilung bringt dem Züchter jedoch wenig Nutzen. Er ist umso bestürzter, wenn er aus Neumünster die Nachricht erhält, dass der Hengst aufgrund der Röntgenbilder nicht zur Körung angenommen werden kann. Die Röntgenkommission übernimmt letztlich die Verantwortung für die Interpretation der Aufnahmen, eine kritische Objektivität wäre jedoch schon im Züchterstall wünschenswert.
Zum Schluss noch ein Wort zu den älteren Hengsten. Selbstverständlich sind die Röntgenaufnahmen auch für die Anerkennung von Althengsten Pflicht. Dabei werden die Befunde allerdings immer in Relation zum Alter und zur Eigenleistung gesehen. Bislang ist noch nie ein Althengst an der Röntgenhürde gescheitert. Im Gegenteil, der Vollblüter Palton xx beeindruckte die Körkommission vor einigen Jahren nicht nur durch seine Siege im Rennsport und seine Lebensgewinnsumme von über 225.000 Dollar, sondern vor allem durch glasklare Beine und tadellose Röntgenbilder – und das mit 18 Jahren.
Die vom Trakehner Verband für Hengstanwärter
geforderten 12 Röntgenbilder setzen sich zusammen aus:
Vier Aufnahmen der Vordergliedmaßen:
• Zehe 90°: (die Grad-Angabe beschreibt den Aufnahmewinkel
in Bezug zur Längsachse des Pferdes). Abgebildet sein müssen die
Konturen der Hufkapsel, einschließlich des Bereichs der Hufspitze.
Fesselgelenk und Gleichbeine müssen vollständig mit abgebildet sein.
• Strahlbein: die sog. Oxspring-Aufnahme, bei der der Huf
mit der Hufspitze auf einen Spezialblock aus Plexiglas oder Hartholz
gestellt wird. Das Strahlbein soll in der unteren Hälfte des Kronbeins
abgebildet werden. Weiterhin Darstellung von Huf- und Kronbein.
Die Qualität der Aufnahmen muss die Beurteilung von Kontur und
Struktur des Strahlbeins erlauben.
Acht Aufnahmen der Hintergliedmaßen:
• Zehe 90°, wie Vordergliedmaße.
• Sprunggelenk: Für die Standartuntersuchung werden mindesten
zwei Aufnahmerichtungen benötigt: eine Schrägaufnahme von 45°
und eine ca. 115°. Auf diesen Aufnahmen müssen der Fersenbeinhöcker
und das komplette Sprunggelenk abgebildet sein.
• Knie: Aufnahmerichtung 90°- 115°. Dargestellt sein müssen die
Kniescheibe, der untere Anteil des Oberschenkels und der obere
Bereich des Unterschenkels. Beide Rollkämme müssen deutlich
erkennbar sein.
Petra Rebhan
SUMMARY:
X-ray management of colts
X-rays are mandatory for every colt admitted to the Trakehner stallion market at Neumünster. Currently the Trakehner Verband stipulates 12 radiographs per colt. An independent commission evaluates the pictures. Not every result or abnormality shown on x-ray necessarily puts an end to a future career as a stallion. If the result lies within the range of the given standard, a stallion can be approved even with a chip in a joint. But it is also known that a positive result will affect the colt´s marketing opportunities. In some cases, surgical treatment would be an option, therefore it might be advisable to have the radiographs taken as early as possible to consult with a veterinarian. In recent years poor-quality radiographs have become an issue. In 2005, the x-ray commission objected to one third of the submitted pictures. It is in every breeder´s own interest to have the x-rays taken by experienced and diligent veterinarians only.



